Die Kommission zur Kollaudation tagte am 31. Mai 1911, doch wurde dem Gebäude keine Benützungsbewilligung erteilt. Es musste noch fertigstellt werden und die Bewilligung wurde schließlich am 8. August erteilt. Noch zuvor, und zwar am 20. März, stellte Kieslich ein Ansuchen um Genehmigung des Portals und der Auslage des neuen Geschäftslokals, was zwar genehmigt wurde, allerdings kam man mit den Bauarbeiten nur schleppend voran. Die Auslage für zwei Geschäftslokale mit Jugendstil-Verzierung im Rahmen wurde von dem bedeutenden Tischler Josef Nevyhoštěný entworfen.
Im Herbst 1910 stellte Kieslich ein Ansuchen auf Baugenehmigung, doch der Baumeister wich von den genehmigten Plänen ab und Kieslich stellte am 27. Oktober 1910 ein weiteres Ansuchen. Das Problem lag in der ästhetischen Ausführung des geplanten Baus. Kieslichs dreistöckiges Haus stand neben zweistöckigen Gebäuden, und der hohe Renaissancegiebel von einem der Nachbarhäuser sowie das fortlaufende Gesims eines anderen Hauses stellten ein Problem dar. Die Baubehörde bat um eine Anbindung der Fassade von Kieslichs Haus an dieses Gesims. Die Fassade des höheren Hauses wurde daher von Baumeister František Jaroslav Černý in drei Teile gegliedert: in das Erdgeschoss mit Auslage, den ersten und zweiten Stock mit vertikalen Streifen und dekorativen Reliefs mit vertikalen geometrischen Motiven (Oval und Dreieck), sowie den dritten Stock, der wie erforderlich durch ein Gesims vom Bereich darunter abgetrennt wurde. Der oberste Teil wird von Streifen aus Sichtmauerwerk flankiert und ist von vertikalen Streifen gegliedert, die in das Kranzgesims übergehen.
Das unterkellerte Haus hatte eine Waschküche und drei Kellerabteile im Souterrain, zwei Geschäftslokale samt Lager im Erdgeschoss und im ersten, zweiten und dritten Obergeschoss je eine Einzimmerwohnung mit Küche, Kammer und WC und eine Zweizimmerwohnung mit Küche, Bad und Vorratsraum.
Das ungewöhnlich hohe, dreistöckige Haus in der ehemaligen Jiříkova třída, die zu einem großstädtischen Boulevard werden sollte, verweist auf die Ambitionen der lokalen Baumeister, sowohl in Bezug auf Dekoration (vertikale Gliederung, während die horizontale Gliederung durch ein Gesims von der Baubehörde angeordnet wurde) als auch in Bezug auf die Höhe und den Komfort von Wohnen und Einkaufen dem Standard europäischer Metropolen zu entsprechen.
LZL
Denkmalschutz
Das Mietshaus befindet sich im denkmalgeschützten Teil der Stadt Hradec Králové.
Quellen
- Státní okresní archiv v Hradci Králové, fond Berní správa, dokumentace k objektu čp. 489